Erste Hilfe: Wasser in den Räumlichkeiten


Erste Hilfe bei Schäden durch WasserWasser im Keller, in der Garage, in der Einliegerwohnung, im Hobbyraum, im Heizungskeller, in Nebengebäuden, in unbenutzten Räumen, im Öltankraum

Es ist passiert. Wasser hat die geplanten Rohre und Behältnisse verlassen und nun steht Wasser im Zimmer. Der Keller steht unter Wasser. Knöcheltief, bis zum Hals, bis an die oberste Treppenstufe. Was ist nun zu tun?

Sofortmassnahmen

Sie sollten sicherstellen, dass keine Personen und keine Tiere im Keller sind. Jetzt Feuerwehr, Bauamt und Kanalreiniger anrufen. Feststellen, ob die Elektroverteilung, der Ölbrenner oder elektrische Geräte in Betrieb sind und evtl. unter dem Wasserspiegel liegen. Dann gilt ein Betretungsverbot im Keller. Energieversorger und Hauselektriker anrufen.

Grundsätzlich alles selbst mit Zeitangabe und evtl. Meterstab fotografieren. Wichtig vor allem wegen der Versicherung und für die später notwendige Strategie zur Vermeidung ähnlicher Schäden. Vergessen Sie nicht die Fotos im Garten, auf der Strasse, in Richtung der Nachbargrundstücke. Und bei größeren Wassermengen im Garten auch den Wasserstand an den Fassaden dokumentieren.
Kennzeichnen Sie die Wasserhöhe mit Farbe und Pinsel oder wasserfestem Stift. Wo sind Abschwemmungen und Ablagerungen, wo sind Wassergräben in nächster Nähe?

Laufende Dokumentation (Spurensicherung) während der Aufräumarbeiten ist wichtig, evtl. treten mögliche Probleme mit der Entschädigungsleistung der Versicherung später auf.

Auf was Sie achten sollten:

Woher kommt das Wasser:

Wer muss noch informiert werden?

Das Einschalten der weiteren Behörden wird von der örtlichen Feuerwehr bei der ersten Schadensfeststellung organisiert. Hier sind zu nennen: Polizei, Bauamt, Landratsamt, Regierungspräsidium. Bei einem Öl-Unfall ist ein Saugfahrzeug erforderlich. Wenn Sie Mieter sind, muss der Hausbesitzer unverzüglich informiert werden. Eventuell kümmert sich ein Dienstleister mit Hausmeisterservice.

Betreiben Sie selbst umfangreiche Spurensicherung und bauen nicht auf die Zurverfügungstellung von Polizeiberichten, Protokollen der Feuerwehr und Fotos von allen Firmen, die an den Aufräumarbeiten beteiligt sind.

Nach dem Abschluss der „Sofortmaßnahmen“ sollten Sie einen Sachverständigen einschalten.
Doch wer ist ein guter Sachverständiger? Finden Sie es heraus und prüfen Sie die Checkliste.

Rufen Sie einfach an oder melden sich per eMail.
Telefon (07472) 283 00 26
sachverstaendiger@hansjoerg-hettler.de